Krantraverse
Die Krantraverse ist ein Lastaufnahmemittel welches kein fester Bestandteil des Kranes ist.
Die Krantraverse findet Verwendung wenn Lasten die über eine gewisse Breite verfügen angeschlagen werden sollen.
Durch die Verwendung von Krantraversen können auch Lasten in niedrigen Hallen durch Verwendung einer kleinen
Hubhöhe angeschlagen werden. Der Neigungswinkel von Anschlagmittel beim anschlagen von langen Lasten kann durch Krantraversen deutlich
verringert werden.
Auswahl Krantraversen
unzulässiger Neigungswinkel ß>60°
richtiges Anschlagen mit Krantraverse
Unter Krantraversen muß die Last so unterfangen sein,
daß sie sich nicht übermäßig
durchbiegt und ein Herausschießen der Last oder von
Einzelteilen verhindert wird.
Anschlagen mit umgekehrtem Neigungswinkel. Die Anschlagmittel können unter der Last herausrutschen
Falsch angelascht
Der Schwerpunkt der Last ist nicht mittig unter der Traverse.
Die Krantraverse hängt schief, die Last kann aus den Anschlagmitteln rutschen.
Falsch angelascht
Richtiges Anschlagen: Die Stränge hängen senkrecht.
Richtig angelascht
Das Eigengewicht der Krantraverse muß auf dem Typenschild einer Krantraverse angegeben sein. Entsprechend dem Eigengewicht der Krantraverse
reduziert sich das höchstmögliche Gewicht der Last.
Vorschriften für Krantraversen
Bei der Entwicklung, Konstruktion und Produktion von Krantraversen werden folgende Vorschriften und Normen berücksichtigt:
Die DIN EN 13155 „Lose Lastaufnahmemittel“ fordert Sicherheitsvorkehrungen und/oder Maßnahmen um Gefährdungen beim Einsatz
von Krantraversen zu vermeiden und gibt Prüfverfahren vor, die für Blechklemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete, Prüfverfahren
für Krantraversen, Krangabeln, Klemmen bindend sind.
Die DIN 15428 „Lastaufnahmemittel, Einrichtungen, technische Lieferbedingungen“
klärt die Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Lastaufnahmemitteln wie Krantraversen.
Die DIN 15018 „Krane“ regelt die Grundsätze für die Berechnung und die bauliche Durchbildung und Ausführung von Stahltragwerken.
So muss der Hersteller für die Produktion von geschweißten Krantraversen den „Großen Eignungsnachweis“ nach DIN 18 800 Teil 7,
sowie die nach diesen Normen erforderlichen Fachkräfte und Einrichtungen besitzen. Diese Bestimmung greift auch im Falle von
Reparaturen, die nur vom Hersteller selbst oder von Firmen mit entsprechendem Nachweis durchgeführt werden dürfen.
Für den Einsatz der Werkstoffe von Krantraversen findet die DIN EN 10 025 „Warmgewalzte Erzeugnissen aus unlegierten Baustählen“
Berücksichtigung.
Nach den Bestimmungen der BGR 500 „Lastaufnahmemittel“ müssen Krantraversen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen
geprüft werden. Grundlage für diese Prüfung ist die DIN 15409 „Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen, Überwachung im Gebrauch“.
Rosinski berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Betriebsmittel.
Weitere nützliche Informationen:
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Hebelzüge
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Handkettenzug
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Greifzug
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E-Seilwinde
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Drahtseilbock
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Hubwagen