Die Traverse TTS-E hat eine mittige Einpunktaufhängung und zwei starr befestigte Anschlagpunkte mit schwenkbaren Ösenlasthaken.
Verstellbare Traverse TTS
Die Traverse TTS ist mit einem Paar verstellbarer Schulterhaken inkl. Wirbelhaken ausgestattet. Einstellbar auf verschiedene Arbeitsbreiten.
Starre H-Traverse TTS-HE
Bei der H-Traverse Typ TTS-H sind beide Quertraversen am Hauptträger verstellbar. Die Wirbelhaken an den Enden der Quertraversen sind starr befestigt.
Verstellbare Traverse TTS-H
Bei der H-Traverse vom Typ TTS-HE lassen sich die Wirbelhaken auf den Quertraversen in alle Richtungen verstellen. Auch die Quertraversen sind verstellbar.
Alu-Lasttraverse
Traglast bis 3.000 kg
Die Lasthaken lassen sich auf dem Hauptträger der Traverse mittels eines Schnellrastsystems, schnell ein- und umstellen.
Alu-H-Lasttraverse
Traglast bis 3.000 kg
Sowohl die Querträger lassen sich auf dem Hauptträger verstellen, als auch die Sicherheitslasthaken auf den Querträgern.
Alu-Traverse starr
Traglast bis 1.500 kg
Aluminium Traverse mit Schweißhaken im starren Abstand zueinander. Die mittlere Anschlagöse ist auch außermittig einstellbar.
Alu-Traverse verstellbar
Traglast bis 1.500 kg
Aluminium Traverse mit verstellbaren Brennhaken flexibel im Arbeitsbereich auf dem Haupträger einstellbar.
Alu H-Traverse starr
Traglast bis 1.500 kg
Aluminium H-Traverse mit Schweißhaken im starren Abstand zueinander. Die Quertraversen sind in Längsrichtung verstellbar.
Alu-Traverse verstellbar
Traglast bis 1.500 kg
Aluminium H-Traverse mit verstellbaren Brennhaken und einstellbaren Quertraversen äußerst flexibel und vielseitig einsetzbar.
Anschlagen mit Traversen
Die Neigungswinkel von zwei Strängen eines Anschlaggeschirrs dürfen 60° nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieses Winkels wird die Belastung auf
den Einzelstrang größer als die insgesamt von der Last ausgehende Kraft.
Durch die Verwendung von Traversen kann mit kleiner Hubhöhe auch in niedrigen Hallen angeschlagen werden. Die Neigungswinkel der Anschlagmittel
können dadurch bei langen Lasten verringert oder ganz aufgehoben werden.
unzulässiger Neigungswinkel ß>60°
richtiges Anschlagen mit Traverse
Unter Traversen muß die Last so unterfangen sein, daß sie sich nicht übermäßig
durchbiegt und ein Herausschießen der Last oder von Einzelteilen verhindert wird.
Anschlagen mit umgekehrtem Neigungswinkel. Die Anschlagmittel können unter der Last herausrutschen
Der Schwerpunkt der Last ist nicht mittig unter der Traverse. Die Traverse hängt schief, die Last kann aus den Anschlagmitteln rutschen.
Richtiges Anschlagen: Die Stränge hängen senkrecht.
Falsch angelascht
Falsch angelascht
Richtig angelascht
Das Eigengewicht der Traverse muß auf dem Typenschild einer Traverse angegeben sein. Entsprechend dem Eigengewicht der Traverse
reduziert sich das höchstmögliche Gewicht der Last.
Vorschriften für Traversen
Bei der Entwicklung, Konstruktion und Produktion von Traversen werden folgende Vorschriften und Normen berücksichtigt:
Die DIN EN 13155 „Lose Lastaufnahmemittel“ fordert Sicherheitsvorkehrungen und/oder Maßnahmen um Gefährdungen beim Einsatz von Traversen zu vermeiden und gibt Prüfverfahren vor, die für Blechklemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete, Prüfverfahren für Traversen, Krangabeln, Klemmen bindend sind. Die DIN 15428 „Lastaufnahmemittel, Einrichtungen, technische Lieferbedingungen“ klärt die Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Lastaufnahmemitteln wie Traversen. Die DIN 15018 „Krane“ regelt die Grundsätze für die Berechnung und die bauliche Durchbildung und Ausführung von Stahltragwerken. So muss der Hersteller für die Produktion von geschweißten Traversen den „Großen Eignungsnachweis“ nach DIN 18 800 Teil 7, sowie die nach diesen Normen erforderlichen Fachkräfte und Einrichtungen besitzen. Diese Bestimmung greift auch im Falle von Reparaturen, die nur vom Hersteller selbst oder von Firmen mit entsprechendem Nachweis durchgeführt werden dürfen. Für den Einsatz der Werkstoffe von Traversen findet die DIN EN 10 025 „Warmgewalzte Erzeugnissen aus unlegierten Baustählen“ Berücksichtigung. Nach den Bestimmungen der BGR 500 „Lastaufnahmemittel“ müssen Traversen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Grundlage für diese Prüfung ist die DIN 15409 „Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen, Überwachung im Gebrauch“.
Rosinski berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Betriebsmittel.