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Auswahl Rollenbock
Rollenbock, Seilrolle, Umlenkrolle
Hinweise zum Rollenbock:
Die Seilrolle und der Rollenbock unterliegen den
Bestimmungen der DIN EN 15020.
Prüfung
Der Rollenbock ist mindestens einmal
jährlich und bei jedem Auflegen eines neuen Drahtseiles, zu
überprüfen. Dabei ist zu überprüfen
ob sich die Seilrolle im Rollenbock leichtgängig drehen
lässt und ob die Lagerstellen überholt werden
müssen. Eine schwergängige oder festsitzende
Seilrolle im Rollenbock führt zu einem erhöhten
Verschleiß des Seilrillenprofils und Abrieb des Drahtseils,
festsitzende Ausgleichsrollen 1) zu ungleicher Belastung der
Seilstränge. Außerdem ist zu prüfen ob der
Rillenhalbmesser noch dem Seil-Nenndurchmesser entspricht.
Ablaufsicherung
Für den Rollenbock setzt die DIN 15 020 Blatt 1 beim Umlenken von Lastseilen eine Ablaufsicherung voraus. Diese soll
sicherstellen, dass das auf- und ablaufende Drahtseil auch bei Schlaffseil
nicht von der Seilrolle seitlich ablaufen kann. Für den
Rollenbock bzw. die Seilrolle wird empfohlen, dass der Abstand zwischen
dem Seilrollen-Außendurchmesser und dem um sie
herumgreifenden Bügel nicht größer ist als
1/3 des Seildurchmessers oder 10 mm, wobei jeweils der kleinere Wert
maßgebend ist.
Die Ablenkung des Drahtseils
Die seitliche Ablenkung des Drahtseils aus der Rillenebene vermindert
die Aufliegezeit des Drahtseils und ist daher möglichst klein
zu halten. Bei mittig abgehendem Seil von der Trommel, beispielsweise
bei halbvoller Trommel beträgt der Ablenkwinkel des Seils auf
dem Rollenbock exakt 0°. Bei voller oder leerer Trommel
hätte der Winkel sein Maximum. Der maximal zulässige
Ablenkwinkel auf Seiltrommeln und dem Rollenbock wird allgemein auf
4° limitiert, für drehungsarme und drehungsfreie
Drahtseile sogar auf 1,5° (DIN 15020) oder 2°
(Neufassung der ISO 4308). Konstrukteure und auch Betreiber von
Seiltrieben sind gut beraten, wenn sie sich an diese
Beschränkungen halten.
Der Abstand zwischen Seiltrommel und Rollenbock
sollte so ausgeführt werden, daß ein maximaler Ablenkwinkel α
für die verwendete Seilart nicht überschritten wird:
- Standardseil - Ablenkwinkel < 3°
(Mindestabstand = Trommelbreite x 10)
- Spezialseil - Ablenkungwinkel < 1,5°
(Mindestabstand = Trommelbreite x 20)
Die Verdrehung eines Seiles durch die Trommel
Die Seilablenkung auf der Trommel und auf dem Rollenbock
führt, zu einem Hineinrollen des Seils
in den Rillengrund und damit zu einer kontinuierlichen Verdrehung des
Seils. Um diese Verdrehung so klein wie möglich zu halten, und
um nicht etwa noch das Aufdrehbestreben des Seils zu
unterstützen, gilt die Regel: Eine linksgeschnittene Trommel
muß mit einem rechtsgängigen Seil arbeiten, eine
rechtsgeschnittene Trommel mit einem linksgängigen Seil.
Einflüsse
auf die Aufliegezeiten des Seils
Ein größerer Durchmesser der Seiltrommel, der
Seilrolle im Rollenbock und der Ausgleichsrolle verlängert die
Aufliegezeit des Drahtseils.
Die Aufliegezeit steigt auch dann, wenn der Nenndurchmesser d des
verwendeten Seils präzise auf den Rillenhalbmesser r der Umlenkrolle im
Rollenbock angepasst ist. Empfohlen wird als Mindestwert: r = 0,525 x d
Spreizwinkel
Der Spreizwinkel hat Einfluss auf die Tragkraft vom Rollenbock. Je
kleiner der Spreizwinkel des auf dem Rollenbock aufliegenden Seils,
desto mehr nimmt die Belastung auf den Rollenbock zu.
Der Spreizwinkel des umgelenkten Seils beeinflusst die Belastung der
Umlenkrolle entscheidend. Daraus ergibt sich die erlaubte Windenzugkraft wie folgt:
Spreizwinkel
Windenzugkraft
0°
0,5 x zul. Zugkraft
60°
0,7 x zul. Zugkraft
120°
1,0 x zul. Zugkraft
Ausgleichrollen
Ausgleichrollen sind solche Seilrollen, über die das
Drahtseil während des Betriebes im Allgemeinen mit keiner
größeren Strecke als dem dreifachen seines
Durchmessers läuft.
Die Normung der Umlenkrolle
Durch die Normung der Umlenkrolle soll die Voraussetzung für die
Vereinheitlichung, zwecks Sortenminderung, erreicht werden.
- Die Umlenkrolle unterliegt den
Bestimmungen der DIN EN 15020. Hier werden Kriterien für Wartung und
Einbau erläutert.
- Das Rillenprofil bestimmt die DIN 15 061.
Tabellarisch wird zu jedem Seildurchmesser d1 ein Rillenradius r1, die
Bordscheibenhöhe h und Bordscheibenbreite m vorgegeben (siehe Abbildung).
- Die DIN 15 062 Teil 1 grenzt die äußeren Maße
der Umlenkrolle in Abhängigkeit von Seil-Nenndurchmesser und
Achsdurchmesser ein.
- Für die Austauschbarkeit der Umlenkrollen sorgt die DIN 15
062 Teil 2. In ihr werden die Maße für die Narbe und
Lagerung festgelegt.
Die Normung vereinheitlicht somit die Hauptmaße der Umlenkrollen und
der der Anschlusskonstruktionen.