Fachlexikon
A
Ablegereife:
Zustand, in dem Anschlag- und Zurrmittel
außer Betrieb genommen werden müssen (siehe Betriebsanleitungen).
Anfahrpuffer:
Vorrichtung zur Reduzierung des Schlages,
wenn eine sich bewegende Laufkatze das Ende einer
Kranbahn bzw. Trägers erreicht bzw. wenn sich zwei
Laufkatzen aufeinander zubewegen. Diese Vorrichtung
kann sowohl an der Laufkatze, an der Kranbrücke oder an
der Laufbahn angebracht werden.
Anschlagen:
Befestigen der Last am Kran- oder Hebezeughaken.
Anschlagart: Unterschiedliche Techniken (direkt,
geschnürt, umgelegt) Anschlagmittel zum Heben von
Lasten einzusetzen.
Anschläger:
Die Person an der Last, mit der Aufgabe
diese vorschriftsgemäß zu befestigen. Bildet mit dem
Kranführer ein Team und weist diesen erforderlichenfalls
durch genormte Zeichen ein. Bei flurgesteuerten
Kranen werden beide Aufgaben meist durch eine Person
durchgeführt.
Anschlagmittel:
Ein Anschlagmittel ist eine nicht zum
Hebezeug gehörende Einrichtung, die eine Verbindung
zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel
herstellt (z. B. Anschlagbänder, -seile,
-ketten).
Appretiert:
Chemische Oberflächenbehandlung von
Geweben zum Schutz gegen Abrieb und Eindringen von
Feuchtigkeit.
Arbeitsmittel:
Im Sinne der BetrSichV sind alle
Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen die
zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind.
ArbSchG:
Deutsches Arbeitsschutzgesetz.
B
Bandschlinge:
Endlos genähtes Hebeband, ein- oder
zweilagig vernäht.
Bauhöhe:
Der Abstand zwischen der Innenkante des
Traghakens und Lasthakens bzw. der Abstand zwischen
der Lauffläche des Trägers und der Innenkante des Lasthakens
in der höchsten Position.
Beanspruchungsgruppe
(bzw. Beanspruchungsklasse
nach DIN 15018): Einstufung eines Tragwerkes (Kran,
Kranbahn, Traverse, etc.) nach dem Spannungskollektiv
(wie oft mit maximaler Hublast gearbeitet wird) und der
Belastungsart (Häufigkeit des Kranbetriebes).
Befähigte Person:
Im Sinne der BetrSichV ist eine
Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung
und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über
die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der
Arbeitsmittel verfügt (s. hierzu auch Technische Regeln
für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Person). Als
befähigte Personen können auch Betriebsangehörige
eingesetzt werden. Für die Auswahl von Betriebsangehörigen
als befähigte Personen für die Durchführungen
von Prüfungen trägt der Arbeitgeber die Verantwortung,
ob diese tatsächlich die Anforderungen erfüllen. Wenn
externe Prüfer herangezogen werden z. B. Servicefirmen,
Prüfstellen ..., kann der Arbeitgeber darauf vertrauen,
dass diese die erforderliche Fachkunde besitzen).
Beschichtung (Textil-):
Oberflächenversiegelung des
Gurtbandes zur Verbesserung der Abrieb- und/oder
Schnittfestigkeit; hauptsächlich mit Polyurethan.
Beschlagteil:
Hochfeste Endverbindung, die in den Hebezeughaken
eingehängt werden kann (Bügelbänder).
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Die Verwendung
wofür die Einrichtung (Maschine) nach den Angaben
des Herstellers (Betriebsanleitung) geeignet ist oder die
von Ihrer Konstruktion, Bau und Funktion her als üblich
angesehen wird.
Betriebskoeffizient:
arithmetisches Verhältnis zwischen
der maximal gehaltenen Last und der Tragfähigkeit
(Sicherheitsfaktor).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei Bereitsstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung
bei der Arbeit, über die Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation
des betrieblichen Arbeitsschutzes.
BGV:
Berufsgenossenschaftliche Verordnung.
C
CE:
Konformitätskennzeichen der EG-Maschinenrichtlinie.
Der Hersteller oder Inverkehrbringer bescheinigt mit der
Anbringung dieses Zeichens und der Konformitätserklärung
die Einhaltung der Vorschriften und Grundsätze der
EG-Maschinenrichtlinie für sein Produkt.
CEN:
Europäisches Komitee für Normung #
D
daN:
Bezeichnung für eine auftretende Kraft
(Deka-Newton). 1daN = 10 N entspricht ca. der Kraft die
eine hängende Last von 1 kg erzeugt. Der genaue Umrechnungsfaktor
zwischen Masse und Kraft ist 9,80665.
Diagonal-/Schrägzurren: Ladungssicherung durch
Kraft- und Formschluss - die nach dem reinen Formschluss
beste Alternative zur Ladungssicherung.
Dabei müssen an der Last und am Fahrzeug Anschlagoder
Zurrpunkte vorhanden sein.
DIN EN ISO 9001:
Norm für Qualitätsmanagementsystem.
DIN-Norm:
Deutsche Industrie Norm.
Direktzurrverfahren:
Zurrverfahren, bei dem die Zurrmittel
direkt an den festen Teilen der Ladung oder an
für diesen Zweck vorgesehenen Befestigungspunkten
befestigt wird.
Drahtseil:
Drahtseile bestehen aus Litzen und einer
Einlage und werden nach genormten Konstruktionsprinzipien
hergestellt.
Drallarm:
siehe Spannungsarm
Drehungsarmes Seil:
Ein Seil ist drehungsarm, wenn es
sich durch seine besondere Konstruktion ungeführt unter
Last nur wenig um die eigene Achse dreht.
Drehungsfreies Seil:
Ein Seil ist drehungsfrei, wenn es
sich durch seine besondere Konstruktion ungeführt unter
Last nicht um die eigene Achse dreht.
Dynamischer Reibbeiwert:
Beiwert für die Reibung
zwischen der Ladung und der Berührungsfläche des
Fahrzeuges während der Bewegung der Ladung.
(Früher: Gleit-Reibbeiwert).
E
ED:
Einschaltdauer.
EG-Maschinenrichtlinie:
Richtlinie der Europäischen
Gemeinschaft zur Angleichung der technischen Sicherheitsanforderungen
an Maschinen.
EN-Norm:
Innerhalb Europas geltende Norm, auf Basis
der Europäischen Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie
- siehe Begriff MVO). Durch eine Harmonisierung der
technischen Regeln wird der freie Warenverkehr innerhalb
Europas ermöglicht. Bei unterschiedlichen technischen
Anforderungen könnte ein Hersteller nicht europaweit
seine Produkte verkaufen (freier Warenverkehr). Bei
Erscheinen einer EN Norm müssen daher bestehende
nationale Normen zum selben Thema (z. B. Ö-Norm, DIN,
etc.) vom jeweiligen Land zurückgezogen werden. Bei der
Anwendung von harmonisierten europäischen Normen
wird davon ausgegangen, dass bei Maschinen die Übereinstimmung
mit den jeweils zutreffenden grundlegenden
Sicherheitsanforderungen der MVO besteht.
F
Fasereinlage:
(CF) Einlage (Kern) eines Stahldrahtseiles -
bestehend aus Natur- oder Chemiefaser.
Festende:
Das Festende eines Zurrgurtes besteht aus
Gurtband, Spann- und Verbindungselement (Ratsche und
Haken).
Feststellvorrichtung:
Vorrichtung zum Festsetzen von
Laufkatzen auf einem Träger (Park-Position).
Formschluss:
Ideale Maßnahme bei der Ladungssicherung
durch z. B. Keile. Zurrmittel müssen dann nur
untergeordnete Sicherungsmaßnahmen übernehmen.
G
Gefahrenbereich:
Im Sinne der BetrSichV ist das der
Bereich innerhalb oder im Umkreis eines Arbeitsmittels,
in dem die Sicherheit oder die Gesundheit von sich darin
aufhaltenden Personen gefährdet sein könnte.
Gelege:
Tragendes Element der Rundschlinge, endlos
gelegt. Besteht aus gezwirnten Garnsträngen, die um zwei
Punkte (=Nutzlänge) gewickelt und miteinander fixiert
werden.
Gerätesicherheitsgesetz (GSGV):
Nationale deutsche
Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie. Gilt für das
Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel,
das gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer
wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt.
Gleichschlag:
Ein Litzenseil bei dem die Drähte in den
Außenlitzen gleich der Schlagrichtung der Litze im Seil
verläuft.
Gleit-Reibbeiwert:
siehe dynamischer Reibbeiwert
Güteklasse:
Einteilung von Ketten nach der Nennspannung
bei Mindestbruchkraft in N/mm²
(siehe EN 818-1). Für Hebezeugketten werden
Buchstaben z. B. T = 800 N/mm² und für Anschlagketten
eine Zahl z. B. 8 = 800 N/mm² verwendet.
H
Haftreibbeiwert:
Beiwert für die Haftreibung zwischen
der Ladung und der Berührungsfläche am Fahrzeug.
Haken:
Mit dem Hebezeug verbundenes Lastaufnahmemittel,
in dem die Last, Hebebänder, Rundschlingen und
Anschlaggeschirre mit dem Hebezeug verbunden werden.
Handflaschenzug:
Über eine Handkette betriebenes
Hebezeug zum Heben und Senken der Last.
Handkette:
Die Kette an der der Bediener eines Handflaschenzuges
ziehen muss, um die benötigte Kraftübertragung
zum Heben bzw. Senken der Last einzuleiten.
Auch benutzt zur Übertragung der Antriebskraft bei
angetriebenen Laufkatzen, damit sich diese auf dem
Träger hin und her bewegt.
Handkraft (Zurren):
Die normale Handkraft (SHF)
beträgt 50 daN und entspricht der Kraft, die durch eine
Last von ca. 50 kg erzeugt wird. Sie ist der Vergleichswert,
mit der der Bedienungshebel vom Spannelement belastet
wird, um die Vorspannkraft zu ermitteln.
Hebeband:
Anschlagmittel nach EN 1492-1 aus
Polyesterband oder anderen Werkstoffen.
Hebelzug:
Über einen Handhebel betriebenes Hebezeug
zum Heben und Senken der Last.
Hebezeug:
Eine aufgehängte Maschine, die zum Heben
und Senken von freihängenden (nicht geführten) Lasten
dient. Diese Maschine kann handbetrieben, elektrisch,
pneumatisch oder hydraulisch in Gang gesetzt werden.
Hubgeschwindigkeit:
Die Geschwindigkeit mit der sich
der Hebezeughaken mit der Last nach oben bewegt.
Hubklasse:
Krantragwerke werden in Abhängigkeit von ihrer
Elastizität und dem Hubwerksverhalten in Hubklassen
eingeteilt. Daraus ergibt sich für weitere Berechnungen
ein Hublastbeiwert, der die dynamische Wirkung beim
Beschleunigen oder Verzögern der Last berücksichtigt.
Hubtisch:
Eine geführte Lasthebeeinrichtung mit einer
lasttragenden Plattform (siehe EN 1570).
I
Inverkehrbringen:
Das Abgeben, Versenden, Einführen,
Herstellen oder Zusammenfügen einer Maschine (gem.
MVO) oder eines Sicherheitsbauteiles für Maschinen
oder von Maschinenteilen (Komponenten) durch einen
Gewerbetreibenden zum Zweck der Verwendung innerhalb
Europas oder für den Eigengebrauch.
K
Kabelschlagseil:
Konstruktion aus mehreren (gewöhnlich
sechs) Rundlitzenseilen die schraubenförmig um eine
Einlage (gewöhnlich ein siebentes Seil) verseilt sind.
Kennzeichnungsanhänger (-etikett):
Normgerechte
Kennzeichnung der zulässigen Tragfähigkeit(en) und
weiteren produktabhängigen Angaben bei Anschlag- und
Zurrmitteln ... Diese müssen vorhanden und gut lesbar
sein.
Kettenfreischaltung:
Ermöglicht die unbelastete Hebezeugkette
zum Positionieren des Hakens in beide Richtungen
(Heben und Senken) durch das Gerät zu ziehen.
Kettenspeicher:
Ein am Hebezeug befestigter Behälter,
der die nicht benötigte Lastkette des Leerstranges aufnimmt.
Kettenstreifer:
Mechanische Führung für die Lastkette,
die eine saubere Führung der Lastkette gewährleistet.
Konformitätserklärung:
Bescheinigung des Herstellers
oder Inverkehrbringers, dass ein Produkt den Vorschriften
und Grundsätzen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht –
siehe auch CE-Zeichen.
Kran:
Ein Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, das die
Last (unabhängig vom Hebevorgang) in mindestens eine
Richtung motorisch betrieben bewegen kann -
(also z. B. ein Hebezeug mit Elektrofahrwerk auf einem
Träger montiert.)
Kreuzschlag:
Ein Litzenseil bei denen die Drähte in den
Außenlitzen entgegen der Schlagrichtung der Litze im Seil
verläuft.
L
Lastaufnahmeeinrichtungen:
Sind nicht fix mit der
Maschine verbundene Bauteile oder Ausrüstungen, die
zwischen Maschine und Nutzlast angebracht werden, um
ihr Ergreifen zu ermöglichen. Darunter fallen Tragmittel,
Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel.
Lastaufnahmemittel:
Nicht fix mit der Hebeeinrichtung
verbundene Bauteile, die zwischen Kran- oder Hebezeughaken
und Nutzlast angebracht werden um die Last
sicher aufzunehmen. z. B. Traversen, Hebeklemmen,
C-Haken, Greifer, Ladegabeln, Lasthebemagnete ...
Lasthebemagnet:
Gerät mit magnetisierbaren Flächen
zur Aufnahme von magnetisierbaren Werkstücken.
Lastkettenrad:
Bauteil im Hebezeug, über das die Lastkette
läuft und angetrieben wird.
Laufkatze:
Auf Trägern oder Schienen fahrbarer Wagen
mit eingebautem oder angehängtem Hebezeug bzw.
Hubwerk.
LC:
siehe Zurrkraft
Litze:
Bauteil eines Seiles. Lagen von Form- oder Runddrähten,
die schraubenförmig in der selben Richtung über
einen Kerndraht verseilt werden.
Litzenseil:
Konstruktion aus mehreren Litzen, die
schraubenförmig in einer oder mehreren Lagen über eine
Einlage verseilt sind.
Losende:
Das Losende eines Zurrgurtes besteht aus
Gurtband und Verbindungselement.
Luftspalt:
Nicht magnetischer Spalt zwischen Polfläche
eines Lasthebemagneten und dem Werkstück.
Dieser Spalt bildet einen Widerstand im Magnetkreis
und reduziert die Anzahl der Kraftlinien und damit der
Tragfähigkeit.
M
Magnete - gegossene, metallische (Stahlmagnete):
Sie können ein starkes Magnetfeld speichern aber lassen
sich leicht wieder entmagnetisieren.
Magnete - Neodym:
Diese Werkstoffe haben eine sehr
hohe Energiedichte (Energieprodukt), lassen sich sehr
schwierig entmagnetisieren und vereinigen somit eine
hohe Magnetkraft und ein geringes Volumen.
Die Neodym-Legierungen finden aufgrund ihrer wirtschaftlichen
Herstellung immer mehr Anwendung in der Industrie
und sind zur Zeit die leistungsstärksten Magnete.
Magnetfeld:
Entsteht an den Polflächen beim Einschalten
des Hebemagneten.
Magnetkraftlinien:
Imaginäre Linien zwischen Nordund
Südpol eines Magneten. Sie bilden zusammen das
Magnetfeld und fließen durch das Werkstück.
Je mehr Kraftlinien desto größer die Haftkraft.
MVO (9.DB GSGV):
Maschinenverordnung, 9. Durchführungsbestimmung
zum Gerätesicherheitsgesetz regelt die
Anforderungen und Kennzeichnung bezüglich Maschinen
aber auch anderer Produkte die den Maschinen aus
sicherheitstechnischen Erwägungen gleichgestellt sind wie
z. B. Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagmittel
... Für Hersteller und Inverkehrbringer (Importeure)
dieser Produkte relevant. Basierend auf der EU-Maschinenrichtlinie
zur Harmonisierung der Bestimmungen innerhalb
der EU als Basis für den freien Warenverkehr (Der
Hersteller kann sein Produkt, sofern es den Grundsätzen
und Verordnungen der Richtlinie entspricht, in allen EU
Staaten verkaufen. Nationale Vorschriften bzw. Normen
eines EU-Landes dürfen dem nicht im Weg stehen).
N
Neigungswinkel:
Winkel zwischen der gedachten
Lotrechten und dem Anschlag- oder Zurrmittel.
Niederzurrverfahren:
Zurrverfahren, bei dem die
Reibungskraft zusätzlich zum Gewicht der Ladung durch
Vorspannkräfte von Zurrmitteln vergrößert wird.
Die Sicherung erfolgt nur durch Kraftschluss.
Aufgrund der Vielzahl der Parameter (Vorspannkraft,
Gleitreibwert, Neigungswinkel) schwierig zu berechnende
Ladungssicherungsmethode.
Niro:
Nichtrostender Stahl.
Not-Halt-Funktion:
Eine Funktion die aufkommende Gefährdungen
für Personen, Schäden an der Maschine oder
an laufenden Arbeiten, durch eine einzige Handlung einer
Person ausgelöst, abwenden oder wenn diese bereits
bestehen mindern soll.
P
Polflächen:
Die Flächen an der Unterseite eines
Lasthebemagneten, normalerweise im Kontakt mit dem
Werkstück. Auch “Pole“ genannt.
Polyamid (PA):
Textiler Faserstoff aus synthetischen Polymeren.
Polyamid hat eine deutlich höhere Bruchdehnung
als Polyester. Hat als Werkstoff für textile Anschlag- und
Zurrmittel nur geringe Bedeutung.
Polyester (PES):
Textiler Faserstoff aus synthetischen
Polymeren. Polyester wird wegen der hervorragenden
physikalischen und chemischen Eigenschaften bevorzugt
für textile Anschlag- und Zurrmittel verwendet.
Polypropylen (PP):
Textiler Faserstoff aus synthetischen
Polymeren. Polypropylen hat eine deutliche höhere
Bruchdehnung als Polyester. Hat als Werkstoff für textile
Anschlag und Zurrmittel nur geringe Bedeutung.
Polyurethan (PU):
Kunststoff aus synthetischen Polymeren
mit hohen Abrieb-und Schnittfestigkeitswerten. Wird
zur Herstellung von Schutzschläuchen und Beschichtungen
sowie bei Laufrollen für Flurförderzeuge verwendet.
prEN:
Europäische Vornorm
Prüflast:
Eine spezifische Last, die beim Testen eines
Hebezeuges oder Lastaufnahmemittels angehängt wird.
Dieses ist ein nicht zerstörender Test, die Prüflast ist die
WLL multipliziert mit einem Faktor.
Prüfung, Abnahme- :
nach BetrSichV sind in Deutschland
gewisse Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme
einer Abnahmeprüfung zu unterziehen (z. B. bestimmte
Krane, bestimmte Arbeitskörbe, fest montierte Hubtische
mit mehr als 10 kN Tragkraft oder 2 m Hubhöhe ...).
Prüfung, wiederkehrende- : nach BetrSichV sind in
Deutschland gewisse Arbeitsmittel einmal im Kalenderjahr,
jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer
wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen (z. B. Krane,
kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten,
Winden und Zuggeräte, Hubtische, Lastaufnahmeeinrichtungen
und Anschlagmittel, etc.)
Prüfzeugnis:
Bescheinigung der durchgeführten Prüfungen
mit Angabe der wichtigsten Eckdaten.
Q
R
Radbruchstützen:
Sicherheitsvorrichtung an Laufkatzen,
die im Falle eines Radbruchs ein Abstürzen der Laufkatze
und damit der Last verhindern.
RAL:
Beschreibung für genormte Farbtöne.
Ratsche:
Ein Spannelement, das in Zurrgurten zur
Aufbringung der Vorspannkraft dient. Die Handkraft wird
durch einen Bedienungshebel eingebracht und über ein
Zahnrad auf die Wickelwelle bzw. den Zurrgurt übertragen.
Rundlitzenseil:
Besteht aus einer Anzahl von Rundlitzen
um eine Einlage verseilt.
Rundschlinge:
Ein endlos gelegtes Anschlagmittel nach
DIN EN 1492-2. Das tragende Gelege ist mit einem
gewebten Schutzschlauch umhüllt.
S
Schlaufenbänder:
Hebebänder, deren Enden mit verstärkten
Schlaufen vernäht sind.
Schnittschutzschlauch:
Aus Polyurethan hergestellte
Schläuche, die als Schutz gegen scharfe Kanten über
Hebebänder und Rundschlingen gezogen werden.
Sicherheitsbügel:
auch Sicherheitsfalle, -klinke ...
Vorrichtung die ein unbeabsichtigtes Aushängen aus dem
Haken verhindert.
Sicherheitsfaktor:
Siehe Betriebskoeffizient
Spannelement:
Ein Spannelement dient zum Aufbringen
der Vorspannkräfte im Zurrmittel.
Spannungsarm (Drallarm):
Ist ein Drahtseil, wenn seine
Litzen und Drähte nach Entfernen der Abbindung vom
Ende des Seils nicht oder nur wenig aus dem Seilverband
treten. Die einzelnen Drähte liegen vorgeformt und daher
nahezu ohne Spannung im Seilverband.
Spiralseil:
Konstruktion mit zwei oder mehren Lagen von
Form oder Runddrähten, die schraubenförmig über einen
Kerndraht verseilt werden (siehe auch Litze).
Spleiß:
Eine gespleißte Seilschlaufe am Ende eines Seiles
entsteht durch Zurückführen und Einstecken der Litzen in
das Seil (sehr zeitaufwendige und daher teure Seilverbindung).
Spiralrundlitzenseil:
Ist ein mehrlagiges Rundlitzenseil,
mit zum Teil wechselnden Schlagrichtungen in den einzelnen
Lagen. Anwendung z. B. als Hubseil bei Kränen.
Stahleinlage:
(CW) Einlage (Kern) eines Stahldrahtseiles
- bestehend aus Stahldrähten (Litze).
STF:
siehe Vorspannkraft (Norm-)
T
Tragfähigkeit (WLL):
Die maximale Last, die im direkten
geraden Zug mit einem Hebezeug oder Anschlagmittel
gehoben werden darf.
Tragfähigkeitsanhänger (-etikett):
siehe Kennzeichnungsanhänger
Tragmittel:
sind mit dem Hebezeug dauernd verbundene
Einrichtungen (z. B. Hebezeugkette, Kranseil,
Unter flasche, Kranhaken ...) zum Aufnehmen von Lastaufnahme
mitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.
Trägerflansch:
Ausführung der Lauffläche für
Laufkatzen.
Triebwerksgruppe:
Einstufung eines Hebezeuges. Wird
aus der mittleren Laufzeit, der Belastung und des zurückgelegten
Hubweges pro Tag errechnet. Zur Berechnung
der maximalen Betriebsdauer (bis zum Ausscheiden bzw.
zur Generalüberholung) eines Hebezeuges.
U
Unterflasche:
Ein- oder mehrstrangige Aufhängung eines
Tragmittels (Seil, Kette ... meist über Rollen bzw. Kettenräder
mit einem Lasthaken zum Einhängen der Last).
UVV:
Sammlung der Unfallverhütungsvorschriften des
Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften.
V
Vorspannkraft des Zurrmittels:
Spannkraft, die durch
Vorspannen mit einer Spannvorrichtung in einem Zurrmittel
erzeugt wird.
Vorspannkraft (Norm-) STF:
Restkraft nach Loslassen
des Handgriffes der Spannvorrichtung. Dieser Wert ist am
Zurrmittel anzugeben.
W
WLL:
Working Load Limit. Die maximale Last, die im
direkten geraden Zug mit dem Hebezeug gehoben werden
darf.
Wartung:
gem. ArbSchG und BetrSichV hat der Arbeitgeber
dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel für die gesamte
Dauer der Benutzung durch entsprechende Wartung
(gem. Herstellerangaben und Vorschriften) in einem
sicheren und den Vorschriften entsprechenden Zustand
gehalten werden.
Z
Zurrgurt:
Ladungssicherungsmittel, besteht aus Spannelementen
(Ratsche, Klemmschloss), Verbindungselementen
(Haken) und Spannmittel (Gurtband).
Zurrkraft LC:
maximale Kraft in direktem Zug, der ein
Zurrmittel im Gebrauch standhalten muss.
Zurrmittel:
Einrichtung zur Ladungssicherung. Zurrmittel
können aus dem Spannmittel (z. B. Gurt, Kette, Drahtseil),
dem Spannelement (z. B. Winde, Ratsche, Spannschloss)
aus Verbindungselementen (z. B. Haken, Endglied) und
Verkürzungselementen bestehen.
Zurrpunkt:
Befestigungsvorrichtung an einem Straßenfahrzeug,
an der ein Zurrmittel direkt befestigt werden
kann. Ein Zurrpunkt kann z. B. als Ovalglied, Haken, Öse,
Zurrschiene ausgeführt sein.