Lastaufnahmemittel
Lastaufnahmemittel sind Hebeeinrichtungen die nicht direkt zum Hebezeugen gehören und für
das Befördern von bestimmten Lasten konzipiert wurden. Aufgenommen werden sie mit dem
Tragmittel des Hebezeuges.
Man unterscheidet zwischen aktiven und passiven Lastaufnahmmitteln. Aktive Lastaufnahmemittel werden
angetrieben und können eine Last selbstständig aufnehmen, wie z.B. elektrische Rollenheber. Passive
Lastaufnahmemittel haben keinen Antrieb und können somit die Last nicht selbstständig aufnehmen, wie
z.B. Krangabeln. Das Eigengewicht von Lastaufnahmemitteln muss bei der Belastung von Kranen berücksichtigt
werden. Lastaufnahmemittel müssen mit der höchstzulässigen Tragkraft gekennzeichnet sein.
Entsprechend der BGR 500 müssen Lastaufnahmemittel in Abständen von längstens einem Jahr
durch einen Sachkundigen geprüft werden. Nutzen Sie unseren kompetenten Prüfservice. Wir
prüfen Ihre Lastaufnahmemittel entweder in Ihrem Betrieb oder direkt am Einsatzort. Bei besonders
häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn aufgrund
von Betriebsbedingung mit erhöhter Beschädigung zu rechnen ist, sollten Lastaufnahmemittel in
kürzeren Zeitabständen als einem Jahr geprüft werden.
Wichtige Benutzerhinweise für Lastaufnahmemittel
Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen
Überblick bezüglich der Anwendung einiger
Hebeklemmen
und ersetzen nicht die gerätespezifischen
Betriebsanleitungen!
Hebevorgänge mit Lastaufnahmemitteln dürfen
nur von einem fachkundigen Anschläger (unterwiesen
in Theorie und Praxis) durchgeführt
werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung
bieten unsere Tigrip Produkte ein höchstes Maß
an Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden
und haben eine lange Lebensdauer.
Änderung des Lieferzustandes
Die Form und Ausführung der Lastaufnahmemittel
darf nicht ohne Genehmigung des Herstellers verändert
werden z. B. durch Biegen, Schweißen, Schleifen,
Abtrennen von Teilen, Anbringung von Bohrungen,
Entfernen von Sicherheitsteilen wie Verriegelungen,
Bolzen, Sicherungsstiften etc. da sonst die Gültigkeit
der Konformitätsbescheinigung und jede Haftung und
Gewährleistung des Herstellers erlischt.
Benutzungseinschränkungen
Belastung:
Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit (WLL)
ist die maximale Last, die nicht überschritten werden
darf.
Temperatur:
Klemmen ohne Schutzbelag können in der Regel
(herstellerabhängig) von -40° bis +100° C mit der
vollen Tragfähigkeit eingesetzt werden. Klemmen mit
Schutzbelag dürfen durch die Verwendung von aufgeklebten
Belägen meist nur für geringere Temperaturbereiche
eingesetzt werden - z. B. Typ TBP, Typ TSB
von -20° bis +40° C.
Stoßbelastung, Pendeln der Last:
Die angegebenen Tragfähigkeiten setzen eine stoßfreie
Belastung des Lastaufnahmemittels voraus.
Leichte Stöße z. B. durch Heben und Senken bzw.
Verfahren der Last am Kran sind erlaubt. Starke
Stöße (z. B. Anstoßen mit der Last während des Transportes)
bzw. ein Pendeln der Last sind unzulässig!
Chemikalien:
Lastaufnahmemittel dürfen nicht im Bereich von
Chemikalien bzw. in Umgebung von chemischen
Dämpfen bedenkenlos eingesetzt werden – lassen Sie
sich vorher von uns beraten!
Lastaufnahmemittel die Chemikalien oder deren
Dämpfen ausgesetzt waren, müssen außer Betrieb
genommen und uns zur Begutachtung übergeben
werden.
Personentransport:
Grundsätzlich ist der Personentransport mit Lastaufnahmemitteln
verboten!
Einsatz unter gefährdenden Bedingungen:
Das Heben oder der Transport von Lasten ist zu vermeiden,
solange sich Personen im Gefahrenbereich
der Last befinden.
Bei Klemmen die nicht form- sondern kraft- bzw.
reibschlüssig ohne zusätzliche Sicherung arbeiten,
darf die Last keinesfalls über Personen hinweggeführt
werden - siehe BetrSichV!
Hebegut:
Lastaufnahmemittel sind für spezielle Anwendungen
und Hebegüter vom Hersteller konzipiert und dürfen
nicht ohne Rücksprache für andere Einsätze verwendet
werden. z. B. die Stärke des Materials (Greifbereich
der Klemme), Oberflächenbeschaffenheit,
Oberflächenhärte* des Materials und die Temperatur
des Materials müssen hierbei berücksichtigt werden.
Die Angaben hierzu finden Sie in der jeweiligen
Betriebsanleitung. Diese sind unbedingt den Anwendern
für einen sicheren Gebrauch zur Verfügung
zu stellen.
*Beachten Sie bitte, dass bei speziellen Blechen die
Oberflächen- und Kernhärte gravierend abweichen kann:
z. B. Kaltarbeitsstahl
Prüfung vor Arbeitsbeginn
-
Es ist darauf zu achten, dass die Oberflächen
des Bleches, wo die Klemme angeschlagen wird,
möglichst trocken, fett-, farb-, schmutz-, zunderund
beschichtungsfrei sind, so dass der Kontakt
der Zähne zum Hebegut nicht behindert wird, bzw.
Schutzbeläge die erforderliche Reibung erzeugen
können.
-
Fest- und Klemmbacke oder deren Schutzbeläge
sind auf Verschleiß und Mängel zu prüfen.
Beide Klemmbacken müssen ein sauberes Profil
besitzen und die Zähne dürfen nicht zu stark verschlissen
sein. (Angaben in der Betriebsanleitung
beachten, ca. Richtwert max. 30 % Abnutzung).
-
Schutzbeläge dürfen nicht verschmutzt, beschädigt,
uneben oder zu stark abgenutzt sein.
-
Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf Beschädigungen,
Korrosion, Risse oder Verformungen hin
zu überprüfen.
-
Die Klemme muss sich gut öffnen und schließen
lassen.
-
Feder überprüfen. Diese muss in der „Zu“- Stellung
eine deutlich spürbare Federkraft aufweisen,
wenn man auf die Aufhängeöse drückt.
Lastaufnahmemittel
Weitere nützliche Informationen:
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Hebelzüge
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Handkettenzug
|
Greifzug
|
E-Seilwinde
|
Drahtseilbock
|
Hubwagen |